EEG
Unsere Leistungen im EEG
Umweltgutachter, die nach dem Umweltauditgesetz als Umweltgutachter tätig werden dürfen, dürfen mit entsprechender Zulassung auch bestimmte Tätigkeiten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) durchführen. Dies betrifft sowohl Tätigkeiten unter dem aktuellen EEG als auch unter dem für ältere Anlagen fortgeltenden EEG.
Das Ziel ist immer, eine glaubwürdige und seriöse Begutachtung solcher Anlagen zu gewährleisten. Insbesondere wenn für diese besondere Einspeisevergütungen in Anspruch genommen werden sollen.
Entsprechend des Inbetriebnahmedatums Ihrer Anlage richtet sich die Vergütung nach den entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Der Umweltgutachter zertifiziert Biogasanlagen, Biomasse-HKW, Bioerdgas-BHKW und Holzvergaser nach dem jeweiligen EEG.
EEG 2014: Grundvergütung, Flexibilitätsprämie, Landschaftspflegebonus
EEG 2012: Grundvergütung, Einsatzstoffvergütungsklassen, Flexibilitätsprämie, Direktvermarktung (Marktprämienmodell), Vergärung von Bioabfall
EEG 2009: Grundvergütung, Güllebonus, KWK-Bonus, Landschaftspflegebonus, NaWaRo-Bonus, Technologiebonus (mit und ohne Gaseinspeisung), Luftreinhaltungsbonus